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14/01 VerwaltungsorganisationNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/10/0232 E 22. Dezember 2003 RS 8Stammrechtssatz
Das Recht, in einem Genehmigungsverfahren das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung als Rechtswidrigkeit geltend zu machen, setzt die Einräumung der Parteistellung im betreffenden Materiengesetz voraus. Es ist nämlich die Stellung als Partei in diesem Verfahren, die die Möglichkeit eröffnet, Mängel des in diesem Verfahren ergangenen Bescheides und so auch auch den im Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehenden Mangel geltend zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004060030.X01Im RIS seit
24.10.2005Zuletzt aktualisiert am
07.11.2011