RS Vwgh 2005/10/7 2005/17/0174

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Veröffentlicht am 07.10.2005
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §229;
LAO NÖ 1977 §177;

Rechtssatz

Rückstandsausweise bilden - wie der Verwaltungsgerichtshof etwa zur vergleichbaren Rechtslage nach dem Vorarlberger Abgabenverfahrensgesetz, LGBl. für Vorarlberg Nr. 23/1984 (idF LGBl. Nr. 80/1987), ausgesprochen hat (Hinweis E 29. September 1997, 96/17/0454) - als Exekutionstitel die Grundlage der finanzbehördlichen und gerichtlichen Vollstreckung. Zudem sind sie öffentliche Urkunden über Bestand und Vollstreckbarkeit von Abgabenschulden, nicht aber rechtsmittelfähige Bescheide. Sie stellen bloß aus den Rechnungsbehelfen der Behörde gewonnene Aufstellungen über Zahlungsverbindlichkeiten dar (vgl. zu § 229 BAO das hg. Erkenntnis vom 24. Oktober 2002, 2000/15/0141).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005170174.X01

Im RIS seit

25.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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