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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
KFG 1967 §103 Abs2 impl;Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof mehrfach ausgesprochen hat (Hinweis E 14. Dezember 1998, 97/17/0509; E 26. Jänner 1998, 97/17/0410), ist mit "Zulassungsbesitzer" im Sinne des § 1a Wiener Parkometergesetz jene Person gemeint, welcher diese Eigenschaft in jenem Zeitpunkt zukam, auf den sich die behördliche Anfrage bezieht. Der Masseverwalter ist ab seiner Einführung für die Erteilung von Lenkerauskünften, die zum Massevermögen gehörige mehrspurige Fahrzeuge betreffen, zuständig. Das Auskunftsbegehren muss daher in solchen Fällen an den Masseverwalter gerichtet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005170194.X03Im RIS seit
08.01.2006Zuletzt aktualisiert am
08.11.2011