RS Vwgh 2005/10/7 2005/17/0194

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Veröffentlicht am 07.10.2005
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Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
23/01 Konkursordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2 impl;
KO §1 Abs1;
KO §3 Abs1;
KO §81;
KO §83;
ParkometerG Wr 1974 §1a;

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof mehrfach ausgesprochen hat (Hinweis E 14. Dezember 1998, 97/17/0509; E 26. Jänner 1998, 97/17/0410), ist mit "Zulassungsbesitzer" im Sinne des § 1a Wiener Parkometergesetz jene Person gemeint, welcher diese Eigenschaft in jenem Zeitpunkt zukam, auf den sich die behördliche Anfrage bezieht. Der Masseverwalter ist ab seiner Einführung für die Erteilung von Lenkerauskünften, die zum Massevermögen gehörige mehrspurige Fahrzeuge betreffen, zuständig. Das Auskunftsbegehren muss daher in solchen Fällen an den Masseverwalter gerichtet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005170194.X03

Im RIS seit

08.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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