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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Bewilligung einer Bergbaustraße nach dem MinroG
- Eine juristische Person (hier Gemeinde) kann nicht in ihrem Leben oder in ihrer Gesundheit gefährdet oder belästigt sein (Hinweis E vom 18. Mai 2005, Zl. 2005/04/0065, mwN). Eine Gefährdung des Eigentums oder sonstiger dinglicher Rechte bringt die Beschwerdeführerin (Gemeinde) zur Begründung ihres Antrages auf aufschiebende Wirkung nicht vor. Soweit in der Beschwerde selbst "Auswirkungen auf sämtliche Gewerbetreibenden" neben der Gefährdung eines näher bezeichneten Tourismusprojektes als "massive Gefährdung des Eigentums" der Beschwerdeführerin angeführt werden, "da naturgemäß aus den Gewerbebetrieben Einnahmen lukriert werden", ist damit eine Gefährdung des Eigentums gemäß § 119 Abs. 4 MinroG nicht dargetan (Hinweis E vom 18. Mai 2005, Zl. 2004/04/0099, mwN).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Diverses Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:AW2005040029.A01Im RIS seit
05.01.2006