RS Vwgh 2005/10/10 AW 2005/04/0029

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Veröffentlicht am 10.10.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §8;
MinroG 1999 §118;
MinroG 1999 §119 Abs4;
MinroG 1999 §119 Abs6 Z3;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Bewilligung einer Bergbaustraße nach dem MinroG

- Eine juristische Person (hier Gemeinde) kann nicht in ihrem Leben oder in ihrer Gesundheit gefährdet oder belästigt sein (Hinweis E vom 18. Mai 2005, Zl. 2005/04/0065, mwN). Eine Gefährdung des Eigentums oder sonstiger dinglicher Rechte bringt die Beschwerdeführerin (Gemeinde) zur Begründung ihres Antrages auf aufschiebende Wirkung nicht vor. Soweit in der Beschwerde selbst "Auswirkungen auf sämtliche Gewerbetreibenden" neben der Gefährdung eines näher bezeichneten Tourismusprojektes als "massive Gefährdung des Eigentums" der Beschwerdeführerin angeführt werden, "da naturgemäß aus den Gewerbebetrieben Einnahmen lukriert werden", ist damit eine Gefährdung des Eigentums gemäß § 119 Abs. 4 MinroG nicht dargetan (Hinweis E vom 18. Mai 2005, Zl. 2004/04/0099, mwN).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:AW2005040029.A01

Im RIS seit

05.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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