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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §11;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/12/0286 B 25. Jänner 1995 RS 3Stammrechtssatz
Für die Frage der Prozeßfähigkeit des Antragstellers kommt es darauf an, ob der ASt die Tragweite des Verfahrens und außerdem auch jeder von ihm gesetzten Verfahrenshandlung (oder Unterlassung) zu erkennen vermag.
Schlagworte
Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches RechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004180221.X06Im RIS seit
14.11.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008