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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §11;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/05/0012 E 19. September 2000 VwSlg 15494 A/2000 RS 4 (hier der erste Satz)Stammrechtssatz
Das Fehlen der Prozessfähigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen. Für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung kommt es darauf an, ob der Zustellungsempfänger handlungsfähig war, und nicht darauf, ob für ihn bereits ein Sachwalter bestellt worden ist (Hinweis E 24.11.1987, 87/11/0141, VwSlg 12579 A/1987).
Schlagworte
Sachwalter Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches RechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004180221.X02Im RIS seit
14.11.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008