RS Vwgh 2005/10/13 2004/18/0221

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §11;
AVG §9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/05/0012 E 19. September 2000 VwSlg 15494 A/2000 RS 4 (hier der erste Satz)

Stammrechtssatz

Das Fehlen der Prozessfähigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen. Für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung kommt es darauf an, ob der Zustellungsempfänger handlungsfähig war, und nicht darauf, ob für ihn bereits ein Sachwalter bestellt worden ist (Hinweis E 24.11.1987, 87/11/0141, VwSlg 12579 A/1987).

Schlagworte

Sachwalter Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches Recht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004180221.X02

Im RIS seit

14.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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