RS Vwgh 2005/10/14 2004/05/0173

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Veröffentlicht am 14.10.2005
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
AVG §8;
BauO NÖ 1996 §48 Abs1;
BauO NÖ 1996 §6 Abs2 Z2;
BauRallg;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Ist eine Benützung eines Bauwerks zur Nachtzeit nicht ausgeschlossen (vgl. zur Relevanz von Betriebszeiten z.B. das hg. Erkenntnis vom 15. Mai 1990, Zl. 89/05/0183), ist auch auf Lärmimmissionen zur Nachtzeit einzugehen.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004050173.X05

Im RIS seit

15.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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