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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §52;Rechtssatz
Ist eine Benützung eines Bauwerks zur Nachtzeit nicht ausgeschlossen (vgl. zur Relevanz von Betriebszeiten z.B. das hg. Erkenntnis vom 15. Mai 1990, Zl. 89/05/0183), ist auch auf Lärmimmissionen zur Nachtzeit einzugehen.
Schlagworte
Anforderung an ein Gutachten Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004050173.X05Im RIS seit
15.11.2005