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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/05/0007 E 25. Jänner 2000 VwSlg 15318 A/2000 RS 3 hier letzter Satz: Das Vorhandensein der erforderlichen Kenntnis über die Möglichkeit der Beschaffung der Mittel zur Beseitigung eines Baugebrechens kann bei einem konzessionierten Gebäudeverwalter vorausgesetzt werden.Stammrechtssatz
Zum Nachweis der finanziellen Undurchführbarkeit der Beseitigung von Baugebrechen genügt es nicht, dass der Eigentümer die zur Schadensbehebung erforderlichen Mittel nicht besitzt. Es muss vielmehr nachgewiesen werden, dass er sich die hiezu erforderlichen Mittel nicht beschaffen kann, wobei dazu etwa auch die Einbringung eines Antrages nach den §§ 18 ff Mietrechtsgesetz gehört.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004050168.X01Im RIS seit
15.11.2005