Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
§ 6 Abs. 2 NÖ BauO 1996 gewährt kein Nachbarrecht auf die Einhaltung des Flächenwidmungsplanes schlechthin. Auch weist die vorliegende Widmung Grünland-Park keinen Immissionsschutz auf, sodass auch im Zusammenhang mit den Lärmbelästigungen der Beschwerdeführerin kein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Widmung zusteht. Dennoch kommt der Beschwerdeführerin ein Immissionsschutz, nämlich jener, der in § 48 NÖ BauO 1996 festgelegt ist, zu (vgl. das hg. Erkenntnis vom 19. Juni 2002, Zl. 2002/05/0111).
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004050173.X04Im RIS seit
15.11.2005