RS Vwgh 2005/10/14 2003/05/0122

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Veröffentlicht am 14.10.2005
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Index

L82000 Bauordnung
L82103 Kleingarten Niederösterreich

Norm

BauRallg;
KlGG NÖ 1988 §5;
KlGG NÖ 1988 §6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/05/0686 E 14. Dezember 2004 RS 2

Stammrechtssatz

Befindet sich ein Grundstück in einer Kleingartenanlage, finden die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Baulichkeiten unabhängig davon Anwendung, ob die in der Kleingartenanlage befindlichen Kleingärten tatsächlich der in § 5 NÖ Kleingartengesetz festgelegten Größe entsprechen.

Schlagworte

Baubewilligung BauRallg6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003050122.X01

Im RIS seit

28.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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