RS Vwgh 2005/10/18 2004/14/0154

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §187;
BAO §188;
EStG 1988 §37;

Rechtssatz

In gleicher Weise wie bei Feststellungsbescheiden nach § 188 BAO soll in Feststellungsbescheiden nach § 187 BAO u.a. darüber abgesprochen werden, ob die festgestellten Einkünfte dem ermäßigten Steuersatz nach § 37 EStG 1988 unterliegen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1977, der an dieser Stelle zutreffend darauf hinweist, dass Undeutlichkeiten und Missverständlichkeiten nicht zu Lasten des Rechtsschutzes des Betroffenen gehen dürfen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004140154.X02

Im RIS seit

15.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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