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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §187;Rechtssatz
In gleicher Weise wie bei Feststellungsbescheiden nach § 188 BAO soll in Feststellungsbescheiden nach § 187 BAO u.a. darüber abgesprochen werden, ob die festgestellten Einkünfte dem ermäßigten Steuersatz nach § 37 EStG 1988 unterliegen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1977, der an dieser Stelle zutreffend darauf hinweist, dass Undeutlichkeiten und Missverständlichkeiten nicht zu Lasten des Rechtsschutzes des Betroffenen gehen dürfen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004140154.X02Im RIS seit
15.11.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013