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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Auch die teilweise Nichtbefolgung eines Mängelbehebungsauftrages schließt die gesetzliche Fiktion der Rückziehung der Beschwerde nicht aus (§ 34 Abs. 2 VwGG), weshalb das Beschwerdeverfahren gemäß § 33 Abs. 1 VwGG einzustellen ist, wobei ein solcher Beschluss in jeder Lage des Verfahrens zu fassen ist (§ 34 Abs. 3 VwGG).
Schlagworte
ZurückziehungMängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005140040.X02Im RIS seit
19.01.2006Zuletzt aktualisiert am
02.06.2014