RS Vwgh 2005/10/18 2004/14/0116

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Veröffentlicht am 18.10.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/13/0145 E 28. November 2001 RS 8 (hier ohne letzten Halbsatz)

Stammrechtssatz

Die Beweiswürdigung der Behörde unterliegt insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Sachverhalt genügend erhoben ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind, also den Denkgesetzen und den Erfahrungen des täglichen Lebens entsprechen (Hinweis E 25.9.2001, 97/14/0126).

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004140116.X01

Im RIS seit

15.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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