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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §91;Rechtssatz
Kernbereich der dienstlichen Anforderungen an einen Beamten der Österreichischen Post AG ist der sorgsame, korrekte und verantwortungsvolle Umgang u.a. mit anvertrauten Geldmitteln. Unautorisierte Entnahmen von Geldmitteln aus der anvertrauten Kassa - sei es auch unter Hinterlegung von unverbuchten Auszahlungsbestätigungen - stehen unabhängig von der Höhe der entnommenen Beträge und dem Vorliegen einer Strafanzeige in krassem Widerspruch zu den oben dargelegten dienstlichen Anforderungen (siehe zu vergleichbaren Tathandlungen etwa das E vom 21.9.2005, Zl. 2004/09/0087, und das E vom selben Tag, Zl. 2005/09/0042).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004090142.X02Im RIS seit
16.11.2005