Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/08/0159 E 29. Juni 2005 RS 1Stammrechtssatz
Das Vorliegen von - nach Auffassung der Behörde - ausreichenden und eindeutigen Beweisergebnissen für die Annahme einer bestimmten Tatsache rechtfertigt nicht die Auffassung, die Einvernahme der zum Beweis des Gegenteils geführten Zeugen sei nicht geeignet, zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes beizutragen (Hinweis E 1.10.2001, 99/10/0279).
Schlagworte
Ablehnung eines Beweismittels Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002080237.X01Im RIS seit
01.12.2005