RS Vwgh 2005/10/19 2003/08/0099

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Veröffentlicht am 19.10.2005
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §1 Abs1 litc;
ASVG §4 Abs1 Z7;
HeimAG 1960 §2 Abs1 lita;

Rechtssatz

Eine Vereinbarung, wonach die betroffene Person im Falle der Schlechterfüllung und unterbliebener Verbesserung keinen Entgeltanspruch hat, schließt - ungeachtet der Frage der vertragsrechtlichen Zulässigkeit einer derartigen Abrede - das Vorliegen wirtschaftlicher Abhängigkeit und damit eines Heimarbeitsverhältnisses nicht aus, wenn auch die weiteren zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses iSd HeimAG gehörenden Elemente wie Dauer und Regelmäßigkeit (Hinweis E 17.9.1992, 92/18/0180) sowie ein gewisses Maß an Verpflichtung zur Übernahme von Arbeitsaufträgen (Hinweis E 27.4.1973, 598/72, VwSlg. 8406 A/1973) gegeben sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003080099.X04

Im RIS seit

25.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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