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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AlVG 1977 §1 Abs1 litc;Rechtssatz
Eine Vereinbarung, wonach die betroffene Person im Falle der Schlechterfüllung und unterbliebener Verbesserung keinen Entgeltanspruch hat, schließt - ungeachtet der Frage der vertragsrechtlichen Zulässigkeit einer derartigen Abrede - das Vorliegen wirtschaftlicher Abhängigkeit und damit eines Heimarbeitsverhältnisses nicht aus, wenn auch die weiteren zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses iSd HeimAG gehörenden Elemente wie Dauer und Regelmäßigkeit (Hinweis E 17.9.1992, 92/18/0180) sowie ein gewisses Maß an Verpflichtung zur Übernahme von Arbeitsaufträgen (Hinweis E 27.4.1973, 598/72, VwSlg. 8406 A/1973) gegeben sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003080099.X04Im RIS seit
25.11.2005