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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/13/0014 E 24. Februar 1999 VwSlg 7364 F/1999 RS 2 (Hier im Zusammenhang mit der Frage, ob ein Heimarbeitsverhältnis vorliegt)Stammrechtssatz
Das Unternehmerrisiko ist dann gegeben, wenn der Leistungserbringer die Möglichkeit hat, im Rahmen seiner Tätigkeit sowohl die Einnahmenseite als auch die Ausgabenseite maßgeblich zu beeinflussen, und solcherart den finanziellen Erfolg seiner Tätigkeit weitgehend selbst gestalten kann (Hinweis E 11.8.1993, 92/13/0022).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003080099.X03Im RIS seit
25.11.2005