Der VwGH hat im E 21.6.2000, 98/08/0199 ausgesprochen, dass auch der Bescheid, mit dem über den Wiederaufnahmeantrag in einer Leistungssache nach dem AlVG abgesprochen wird, von der Landesgeschäftsstelle durch den Ausschuss für Leistungsangelegenheiten hätte erlassen werden müssen.