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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §91;Rechtssatz
Bei Beantwortung der Frage, ob durch die Fehlhandlungen eines Beamten das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstgeber nachhaltig zerstört wurde, ist von objektiven Kriterien, nämlich der Schwere der Abweichung vom Normverhalten, auszugehen (hier betreffend einen Beamten der Österreichischen Post AG - einen Amtsleiter eines Postamtes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004090142.X01Im RIS seit
16.11.2005