RS Vwgh 2005/10/19 2004/09/0142

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Veröffentlicht am 19.10.2005
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §91;
BDG 1979 §92 Abs1 Z3;
BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
BDG 1979 §93 Abs1;

Rechtssatz

Bei Beantwortung der Frage, ob durch die Fehlhandlungen eines Beamten das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstgeber nachhaltig zerstört wurde, ist von objektiven Kriterien, nämlich der Schwere der Abweichung vom Normverhalten, auszugehen (hier betreffend einen Beamten der Österreichischen Post AG - einen Amtsleiter eines Postamtes).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004090142.X01

Im RIS seit

16.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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