RS Vwgh 2005/10/19 2002/09/0155

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.2005
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L40056 Prostitution Sittlichkeitspolizei Steiermark
L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §38;
BauG Stmk 1995 §19 Z2;
BauG Stmk 1995 §26 Abs1 Z1;
BauG Stmk 1995 §26 Abs1 Z3;
ProstG Stmk 1998 §4 Abs5 Z5;
ROG Stmk 1974 §23 Abs5 litb;

Rechtssatz

Die Bewilligungsbehörde nach dem Stmk ProstG 1998 hatte das Bestehen einer baubehördlichen Bewilligungspflicht als Vorfrage zu beurteilen. Sie durfte ihrem dem Bewilligungswerber erteilten Verbesserungsauftrag (seinem Antrag im Sinne des § 4 Abs. 5 Z 5 Stmk ProstG 1998 die baubehördliche Bewilligung der Änderung des Verwendungszweckes von "Wohnen" auf "Bordell" anzuschließen) zu Recht die Einschätzung (Auskunft) der nach dem Stmk BauG zuständigen Behörde zugrundelegen. Durch den beabsichtigten Bordellbetrieb soll ein bisher zum Wohnen bestimmtes Gebäude künftig als Bordell verwendet werden, womit aber eine unumgängliche Änderung der Nutzung von "Wohnen" auf "Bordell" verbunden ist; durch diese Nutzungsänderung werden notwendigerweise Bestimmungen des Flächenwidmungsplanes berührt. Schon aus diesem Grund war eine Baubewilligung nach § 19 Z 2 Stmk BauG erforderlich. Des weiteren wird im Hinblick auf ein durch den Bordellbetrieb bewirktes erhöhtes Lärmaufkommen eine Baubewilligung auch im Grunde der §§ 19 Z 2 und 26 Abs. 1 Z 1 und 3 Stmk BauG erforderlich sein, wobei sich das Maß des zulässigen Lärms auch nach der Widmung des Bauplatzes richtet (Hinweis E 27.11.2003, Zl. 2002/06/0075, und E 27.11.2003, Zl. 2002/06/0091, betreffend die baubehördliche Genehmigung eines Bordells im allgemeinen Wohngebiet gemäß § 23 Abs. 5 lit. b Stmk ROG).

Schlagworte

Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002090155.X02

Im RIS seit

25.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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