Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35;Rechtssatz
Nach der Rsp des VwGH begründet ein remunerierter Lehrauftrag ein sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis (Hinweis E 28.11.1995, 94/08/0243, m.w.N.). Dieses die Vollversicherungspflicht nach ASVG begründende Beschäftigungsverhältnis nach § 4 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 ASVG besteht (auch nach dem hier maßgebenden UOG 1993) zum Bund als Dienstgeber iSd § 35 ASVG. Dasselbe gilt auch für das durch einen nicht remunerierten Lehrauftrag begründete Beschäftigungsverhältnis [bei dem an die Stelle der Remuneration die (Kollegiengeld-)Abgeltung tritt].
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Lehrtätigkeit Vortragstätigkeit Dienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002080236.X02Im RIS seit
01.12.2005