RS Vwgh 2005/10/19 2002/08/0236

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Veröffentlicht am 19.10.2005
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35;
ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Nach der Rsp des VwGH begründet ein remunerierter Lehrauftrag ein sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis (Hinweis E 28.11.1995, 94/08/0243, m.w.N.). Dieses die Vollversicherungspflicht nach ASVG begründende Beschäftigungsverhältnis nach § 4 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 ASVG besteht (auch nach dem hier maßgebenden UOG 1993) zum Bund als Dienstgeber iSd § 35 ASVG. Dasselbe gilt auch für das durch einen nicht remunerierten Lehrauftrag begründete Beschäftigungsverhältnis [bei dem an die Stelle der Remuneration die (Kollegiengeld-)Abgeltung tritt].

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Lehrtätigkeit Vortragstätigkeit Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002080236.X02

Im RIS seit

01.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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