Index
60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AlVG 1977 §1 Abs1 litc;Rechtssatz
Für das Vorliegen eines Heimarbeitsverhältnisses ist - in Abgrenzung zu einem Dienstverhältnis im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 1 ASVG - kennzeichnend, dass der Heimarbeiter nicht in den Betrieb eingegliedert ist und an einer selbst gewählten Arbeitsstätte in freier Arbeitszeiteinteilung und ohne Zwischenkontrolle seine Arbeit verrichtet. Der Heimarbeiter entfaltet seine Tätigkeit in persönlicher (rechtlicher) Selbständigkeit, ist jedoch wirtschaftlich unselbständig (Hinweis Spielbüchler in Floretta/Spielbüchler/Strasser, Arbeitsrecht I, 3. Aufl. S. 50).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003080099.X01Im RIS seit
25.11.2005