RS Vwgh 2005/10/19 2003/08/0099

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Veröffentlicht am 19.10.2005
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §1 Abs1 litc;
ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs1 Z7;
HeimAG 1960 §2 Abs1 lita;

Rechtssatz

Für das Vorliegen eines Heimarbeitsverhältnisses ist - in Abgrenzung zu einem Dienstverhältnis im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 1 ASVG - kennzeichnend, dass der Heimarbeiter nicht in den Betrieb eingegliedert ist und an einer selbst gewählten Arbeitsstätte in freier Arbeitszeiteinteilung und ohne Zwischenkontrolle seine Arbeit verrichtet. Der Heimarbeiter entfaltet seine Tätigkeit in persönlicher (rechtlicher) Selbständigkeit, ist jedoch wirtschaftlich unselbständig (Hinweis Spielbüchler in Floretta/Spielbüchler/Strasser, Arbeitsrecht I, 3. Aufl. S. 50).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003080099.X01

Im RIS seit

25.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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