RS Vwgh 2005/10/20 2005/07/0112

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §66 Abs4;
AWG 2002 §73;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0936/53 E VS 16. April 1956 VwSlg 4040 A/1956 RS 1

Stammrechtssatz

Mit der Herstellung eines Zustandes, der einem erlassenen, im Instanzenzug angefochtenen baupolizeilichen Auftrag entspricht, ist keine von der Berufungsbehörde zu beachtende Änderung des maßgebenden Sachverhaltes zu erblicken.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005070112.X02

Im RIS seit

14.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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