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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
ASchG 1994 §130 Abs1 Z7;Rechtssatz
Dass den damit befassten Arbeitern die Gefahren "bewusst" sind, ist in Hinsicht auf die Verpflichtung nach § 5 ASchG 1994 rechtlich unerheblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004020006.X01Im RIS seit
13.12.2005