RS Vwgh 2005/10/21 2005/02/0038

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.2005
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §16 Abs2 litb;

Rechtssatz

Ausführungen zum Begriff "unübersichtliche Straßenstelle" (hier:

Überholen im Bereich eines rund 200 m langen, geraden Straßenstückes, in dem der Überholvorgang noch beendet wird).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005020038.X01

Im RIS seit

22.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten