RS Vwgh 2005/10/21 2004/02/0086

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Veröffentlicht am 21.10.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2 Z1;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;
VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/02/0089

Rechtssatz

Wird dem Bsch innerhalb der Frist des § 31 Abs. 2 VStG vorgeworfen, verdächtig zu sein, ein Fahrzeug "in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt" zu haben, so stellt dies eine den Eintritt der Verfolgungsverjährung hindernde Verfolgungshandlung dar (Hinweis E 18. September 1996, 96/03/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004020086.X02

Im RIS seit

18.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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