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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AZG;Rechtssatz
Die Rechtsansicht, die Notwendigkeit von Pausen, die über das im AZG vorgesehene Ausmaß hinausgingen, bewirkte schlechthin einen Ausschluss der Verweisbarkeit auf den Arbeitsmarkt, ist unzutreffend (vgl. dazu etwa die Urteile des OGH vom 1. Dezember 1998, 10 Ob S 385/98k, und vom 14. Dezember 1999, 10 Ob S 99/99b, m. w.N.). Wesentlich ist vielmehr, ob am Arbeitsmarkt eine ausreichende Zahl von Arbeitsmöglichkeiten angeboten wird, die der verbliebenen Arbeitsfähigkeit der Beamtin (beinhaltend das Erfordernis von Arbeitspausen) entsprechen.
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002120212.X01Im RIS seit
05.12.2005