RS Vwgh 2005/10/21 2002/12/0212

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Veröffentlicht am 21.10.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

AZG;
PG 1965 §4 Abs4 Z3 idF 1997/I/138;
PG 1965 §62j idF 2001/I/086;
PG 1965 §9;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Die Rechtsansicht, die Notwendigkeit von Pausen, die über das im AZG vorgesehene Ausmaß hinausgingen, bewirkte schlechthin einen Ausschluss der Verweisbarkeit auf den Arbeitsmarkt, ist unzutreffend (vgl. dazu etwa die Urteile des OGH vom 1. Dezember 1998, 10 Ob S 385/98k, und vom 14. Dezember 1999, 10 Ob S 99/99b, m. w.N.). Wesentlich ist vielmehr, ob am Arbeitsmarkt eine ausreichende Zahl von Arbeitsmöglichkeiten angeboten wird, die der verbliebenen Arbeitsfähigkeit der Beamtin (beinhaltend das Erfordernis von Arbeitspausen) entsprechen.

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002120212.X01

Im RIS seit

05.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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