Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Beachte
Besprechung in:ZfV 4/2007, 778-788;Rechtssatz
Angesichts des Umstandes der Verleihung der schulfesten Leiterstelle an eine im Dreiervorschlag aufscheinende Bewerberin stand der mitbeteiligten Partei als abgewiesener Bewerberin kein rechtliches Interesse zu, das mit Berufung gegen den erstinstanzlichen Verleihungsbescheid verfolgt werden konnte. Mangels rechtlichen Interesses der Mitbeteiligten hätte die belangte Behörde die Berufung der Mitbeteiligten daher zurückzuweisen gehabt (vgl. dazu das zu einer ähnlichen Fallkonstellation zum LDG 1984 vor der Novelle BGBl. Nr. 329/1996 ergangene hg. Erkenntnis vom 13. April 1994, Zl. 93/12/0321, VwSlg NF 14030 A/1994). Indem sie dies unterließ, belastete sie den angefochtenen Bescheid mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005120109.X02Im RIS seit
30.11.2005Zuletzt aktualisiert am
22.04.2014