RS Vwgh 2005/10/21 2001/12/0204

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Veröffentlicht am 21.10.2005
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

GehG 1956 §86 Abs1 idF 1994/550;
PG 1965 §3 Abs2;
PG 1965 §4 Abs1;
PG 1965 §4 Abs2;
PG 1965 §5 Abs1 Z2 idF 1995/297;
PG 1965 §62b Abs1 idF 1996/375;

Rechtssatz

Die Auffassung, es komme nicht darauf an, dass die Dienstalterszulage im Aktivstand schon bezogen wurde, sondern es genüge, dass die erforderliche Zeit (die ab dem Vorrückungsstichtag berechnete Gesamtdienstzeit) abgelaufen ist, findet im Gesetz keine Deckung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001120204.X01

Im RIS seit

20.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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