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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §155 Abs5 idF 2001/I/087;Rechtssatz
Ein einziges Fehlverhalten eines Universitätsassistenten in einem provisorischen Dienstverhältnis im Umgang mit einer Patientin ist allein nicht ausreichend, ihm eine Bewährung in der praktischen ärztlichen Tätigkeit abzusprechen, zumal in die Beurteilung die gesamte im Beurteilungszeitraum auf dem Gebiet der praktischen ärztlichen Tätigkeit erbrachte Leistung einzubeziehen ist.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002120115.X02Im RIS seit
05.12.2005