RS Vwgh 2005/10/21 2002/12/0115

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Veröffentlicht am 21.10.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §155 Abs5 idF 2001/I/087;
BDG 1979 §178 Abs1 idF 2001/I/087;
BDG 1979 §178 Abs2 idF 1999/I/127;
BDG 1979 Anl1 Z21.4 idF 2000/I/094;
BDG 1979 Anl1 Z21.5 idF 2001/I/087;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Ein einziges Fehlverhalten eines Universitätsassistenten in einem provisorischen Dienstverhältnis im Umgang mit einer Patientin ist allein nicht ausreichend, ihm eine Bewährung in der praktischen ärztlichen Tätigkeit abzusprechen, zumal in die Beurteilung die gesamte im Beurteilungszeitraum auf dem Gebiet der praktischen ärztlichen Tätigkeit erbrachte Leistung einzubeziehen ist.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002120115.X02

Im RIS seit

05.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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