Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Zwar ist für die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit die Sachlage zum Zeitpunkt der Versetzung des Beamten in den Ruhestand maßgeblich. Dennoch darf die Behörde jedoch Beweisanträge, die zur Aufhellung dieser Sachlage dienen, nicht übergehen. Die Stellung solcher Anträge ist somit bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides, also der Zustellung an die Partei beachtlich.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002120250.X01Im RIS seit
05.12.2005