RS Vwgh 2005/10/24 2001/13/0272

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Veröffentlicht am 24.10.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;

Beachte

Besprechung in:RdW 1/2006, S 54-55;

Rechtssatz

Das "typische Berufsbild" einer Tätigkeit, nach dem die Frage zu beantworten ist, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt, bedarf eines unerlässlichen Mindestmaßes an Sachverhaltsfeststellungen über den "typischen" Ablauf der beruflichen Tätigkeit, ohne welche der Stellenwert, den das Arbeitszimmer für diese Berufstätigkeit hat, nicht ausreichend verlässlich beurteilt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001130272.X04

Im RIS seit

17.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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