Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
Besprechung in:RdW 1/2006, S 54-55;Rechtssatz
Das "typische Berufsbild" einer Tätigkeit, nach dem die Frage zu beantworten ist, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt, bedarf eines unerlässlichen Mindestmaßes an Sachverhaltsfeststellungen über den "typischen" Ablauf der beruflichen Tätigkeit, ohne welche der Stellenwert, den das Arbeitszimmer für diese Berufstätigkeit hat, nicht ausreichend verlässlich beurteilt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001130272.X04Im RIS seit
17.11.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013