RS Vwgh 2005/10/24 2005/13/0011

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Veröffentlicht am 24.10.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183 Abs1;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Es wäre Aufgabe der belangten Behörde gewesen, Präzisierungen und allenfalls Beweise zum Entlastungsvorbringen des Beschwerdeführers (des zur Haftung für Abgabenschulden der Gesellschaft herangezogenen Geschäftsführers) abzufordern (Hinweis E 26. Juli 2005, 2001/14/0024), um solcherart die näheren Umstände der "ohne Zutun" des Beschwerdeführers unterbliebenen Entrichtung der strittigen Abgaben (wozu in der Beschwerde auch vorgebracht wird, die Hausbank habe entgegen der Anweisung des Beschwerdeführers, die Gehälter und die Lohnsteuer zu überweisen, "eigenmächtig und anweisungswidrig" nur die Löhne angewiesen) festzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005130011.X01

Im RIS seit

24.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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