RS Vwgh 2005/11/3 2003/15/0064

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/14/0090 E 22. September 2005 RS 2

Stammrechtssatz

Eine begünstigte Bildungsmaßnahme liegt jedenfalls vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003150064.X03

Im RIS seit

12.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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