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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/14/0090 E 22. September 2005 RS 2Stammrechtssatz
Eine begünstigte Bildungsmaßnahme liegt jedenfalls vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003150064.X03Im RIS seit
12.01.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013