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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §26 Abs1;Rechtssatz
Unter einer Wohnung sind eingerichtete, zum Wohnen bestimmte Räume zu verstehen. Ob eine Wohnung standesgemäß ist, ist nicht entscheidend (Hinweis Doralt, EStG9, § 1 Tz. 10 und die dort angegebene Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002150102.X02Im RIS seit
08.01.2006Zuletzt aktualisiert am
15.03.2010