Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §26 Abs1;Rechtssatz
Unter dem "Innehaben" einer Wohnung ist die rechtliche und/oder tatsächliche Möglichkeit zu verstehen, über die Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002150102.X03Im RIS seit
08.01.2006Zuletzt aktualisiert am
15.03.2010