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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden Berufungen gegen einen Bescheid zurückgewiesen, mit dem dem Antrag der Erstbeschwerdeführerin, vertreten durch den Zweitbeschwerdeführer, stattgegeben wurde. Die Beschwerdeführer wenden sich im Ergebnis nicht gegen die Zurückweisung der Berufungen, allerdings gegen die hiefür von der Berufungsbehörde herangezogene Begründung. Eine Rechtsverletzung der Beschwerdeführer durch einen Bescheid, der eine von anderen Personen erhobene Berufung zurückweist, ist allerdings ausgeschlossen (Hinweis B vom 21.7.2005, Zl. 2005/05/0184).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005040218.X01Im RIS seit
08.02.2006