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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GewO 1994 §74 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/04/0005 E 18. Juni 1996 RS 4 Hier mit dem Zusatz: Ungeachtet des vordargestellten, nach dem Gesetz für die Auflagenvorschreibung vorgegebenen Rahmens hat die Behörde im Einzelfall auch zu prüfen, mit welcher am wenigsten einschneidenden Vorkehrung das Auslangen gefunden werden kann (Hinweis auf das E vom 24. Jänner 2001, Zl. 99/04/0229, und die dort zitierte Vorjudikatur).Stammrechtssatz
Der mit der Erfüllung einer Auflage zum Schutz vor Gesundheitsgefährdung verbundene Aufwand kann niemals außer Verhältnis zu dem damit angestrebten Erfolg stehen (Hinweis E 19.12.1995, 95/04/0120).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001040040.X01Im RIS seit
28.11.2005