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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31970L0220 Abgase-RL Kraftfahrzeugmotoren idF 32002L0080;Rechtssatz
Bei der Abkürzung "GDI" und dem Begriff der "GDI-Technologie" handelt es sich um eine gebräuchliche Bezeichnung eines Verfahrens aus der Kraftfahrzeugtechnik (Benzin-Direkteinspritzung), die als fachspezifischer Begriff von anderen Unternehmen in diesem Sektor zur Beschreibung ihrer Waren verwendet werden kann. Dies wird durch die Richtlinie 2002/80/EG (der Kommission vom 3. Oktober 2002 zur Anpassung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt, ABl. L 291 vom 28. 10. 2002, 20) bestätigt, welche in ihrem 9. Erwägungsgrund ausdrücklich die "GDI-Technologie" als fortgeschrittenes Emissionsminderungssystem nennt.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003040124.X03Im RIS seit
19.01.2006Zuletzt aktualisiert am
11.11.2016