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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31989L0104 Marken-RL 01te Art3 Abs1 litc;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/04/0187 E 20. Oktober 2004 RS 10Stammrechtssatz
Die Eintragung einer identischen Marke für identische Waren oder Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat der EU stellt zwar einen Umstand dar, der von der Behörde berücksichtigt werden kann, kann jedoch für die Entscheidung, die Anmeldung einer bestimmten Marke zuzulassen oder zurückzuweisen, nicht maßgebend sein (EuGH, Urteil vom 12. Februar 2004 in der Rechtssache C-218/01 "HENKEL-WOLLWASCHMITTELFLASCHE" RN 63).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62001J0218 Henkel Wollwaschmittelflasche VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003040095.X05Im RIS seit
08.01.2006Zuletzt aktualisiert am
11.11.2016