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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/04/0207 2005/04/0208 2005/04/0209 2005/04/0210Rechtssatz
Der Behauptung, die Gewerbebehörden würden bei der Entziehung von Gewerbeberechtigungen offenbar unterschiedliche Maßstäbe anwenden, ist zu erwidern, dass mit dem Hinweis auf die Vorgangsweise der Behörde in anderen Fällen eine Rechtswidrigkeit der angefochtenen Bescheide selbst dann nicht aufgezeigt werden könnte, wenn die Behörde in den genannten anderen Fällen rechtswidrig vorgegangen wäre (Hinweis E vom 14.9.2004, Zl. 2001/10/0178, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005040206.X04Im RIS seit
05.12.2005