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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 11. Dezember 1996, 96/13/0173, ausgeführt hat, hätte die ausnahmslos unverzügliche Eintragung des Einlangens eines Schriftstückes, das eine fristgebundene Parteibehandlung erfordert, im Fristenbuch der - im Beschwerdefall durch die Heftklammer eines anderen Schriftstückes verursachten - Fehlablage des Bescheides die zur Fristversäumnis führende Wirkung genommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005170200.X06Im RIS seit
19.01.2006