RS Vwgh 2005/11/8 2005/17/0200

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Das "Übersehen" einer im Terminvormerkkalender eingetragenen Frist kann auch bei Nichtauffinden eines behördlichen Schriftstückes nicht als bloß minderer Grad des Versehens gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005170200.X03

Im RIS seit

19.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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