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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Das "Übersehen" einer im Terminvormerkkalender eingetragenen Frist kann auch bei Nichtauffinden eines behördlichen Schriftstückes nicht als bloß minderer Grad des Versehens gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005170200.X03Im RIS seit
19.01.2006