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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §25 Abs1 Fall1;Rechtssatz
Stattgebung - Rückforderung und Widerruf von Notstandshilfe - Ungeachtet der Frage der Rechtmäßigkeit der Anrechnung des Kinderbetreuungsgeldes der Lebensgefährtin auf die Notstandshilfe des Beschwerdeführers erscheint derzeit der für die Rückforderung gemäß § 25 Abs.1 Fall 1 und 2 AlVG erforderliche Vorsatz als völlig ungeklärt (Näheres im B). Bei dieser Sachlage muss es - auch angesichts der Höhe der Rückforderung von ca. EUR 4.300,-- - als ein unverhältnismäßiger Nachteil für den Beschwerdeführer angesehen werden, ihn mit dem Risiko der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides während der Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu belasten.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Diverses Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:AW2005080023.A01Im RIS seit
09.02.2006