RS Vwgh 2005/11/15 2002/14/0154

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Veröffentlicht am 15.11.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Soweit der Beschwerdeführer in seinem Vorbringen eine Mangelhaftigkeit der Sachverhaltsermittlung und der Begründung des angefochtenen Bescheides geltend macht, handelt es sich um Beschwerdegründe und es wird nicht dargetan, in welchen subjektiven Rechten der Beschwerdeführer verletzt sein soll (Hinweis auf die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 244 angeführte hg. Rechtsprechung).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002140154.X01

Im RIS seit

08.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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