RS Vwgh 2005/11/15 2004/14/0108

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Veröffentlicht am 15.11.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/15/0135 E 14. September 1992 RS 5

Stammrechtssatz

Das Erfordernis einer Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, soll die Berufungsbehörde in die Lage versetzen, klar zu erkennen, welche Unrichtigkeit der Berufungswerber dem Bescheid zuschreiben will.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004140108.X01

Im RIS seit

25.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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