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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §27;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/14/0017 2001/14/0018Rechtssatz
Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle unmittelbaren oder mittelbaren, nicht ohne weiteres als Ausschüttungen von Gewinnanteilen erkennbaren Zuwendungen aus dem Vermögen einer Körperschaft an die an ihr beteiligten Personen, die sich als Zuwendungen von Einkommensteilen der Körperschaft darstellen (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Einkommensteuergesetz 1988, Rz 11.5 zu § 27).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001140016.X02Im RIS seit
03.02.2006