RS Vwgh 2005/11/15 2001/14/0016

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Veröffentlicht am 15.11.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §27;
KStG 1988 §8 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/14/0017 2001/14/0018

Rechtssatz

Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle unmittelbaren oder mittelbaren, nicht ohne weiteres als Ausschüttungen von Gewinnanteilen erkennbaren Zuwendungen aus dem Vermögen einer Körperschaft an die an ihr beteiligten Personen, die sich als Zuwendungen von Einkommensteilen der Körperschaft darstellen (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Einkommensteuergesetz 1988, Rz 11.5 zu § 27).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001140016.X02

Im RIS seit

03.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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