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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §116 Abs1;Rechtssatz
Die Abgabenbehörde darf unabhängig von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens den Hinterziehungstatbestand anhand einer schlüssigen Beweiswürdigung feststellen und daraus die verjährungsrechtlichen Konsequenzen ziehen (Hinweis auf die bei Ritz, BAO-Kommentar2, § 207/Tz. 15 angeführte Rechtsprechung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002140154.X02Im RIS seit
08.01.2006Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009