RS Vwgh 2005/11/15 2004/14/0108

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Veröffentlicht am 15.11.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250;
BAO §275;

Rechtssatz

Die in § 275 BAO vorgesehene Rechtsfolge (Fiktion einer Berufungszurücknahme) tritt nicht ein, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Mängelbehebungsauftrages nicht vorgelegen sind. Das ist der Fall, wenn die Berufung keinen Mangel im Sinne des § 250 Abs 1 oder Abs 2 erster Satz BAO aufweist (Hinweis E 13. Jänner 1993, 92/14/0213).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004140108.X04

Im RIS seit

25.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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