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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs1;Rechtssatz
Nach der Rsp des VwGH ist die Frage der Pflichtversicherung nach § 4 ASVG Gegenstand eines einzigen Verfahrens. Über die Pflichtversicherung nach § 4 ASVG ist somit in einem umfassenden Verfahren abzusprechen (Hinweis E 3.7.2002, 99/08/0125). Die Behörde trifft daher die Pflicht, den Sachverhalt zunächst dahin zu untersuchen, ob die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 vorliegen, verneinendenfalls aber auch die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 4 ASVG zu prüfen (Hinweis E 20.12.2001, 98/08/0062).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005080072.X01Im RIS seit
19.01.2006